Sucralose ist ein, in Deutschland seit 2005 zugelassener, Süßstoff mit der 600-fachen Süßkraft von Kristallzucker.
Er wurde bei der Suche nach einem Zuckerersatzstoff vom Unternehmen Tate & Lyle in Zusammenarbeit mit dem Queen Elizabeth College, University of London, entdeckt.
Das Hauptherstellungsland von Sucralose ist die USA. Der Süßstoff ist mittlerweile in über 60 Ländern zugelassen.
Herstellung
Die Herstellung erfolgt durch Chlorierung von Saccharose. Dabei werden drei Hydroxygruppen gegen Chloratome ausgetauscht.
Eigenschaften
Im Gegensatz zu Stevia besitzt Sucralose keinen bitteren Nachgeschmack und einen langanhaltenden süßen Nachgeschmack. Sucralose hat keinen nennenswerten physiologischen Brennwert. Außerdem verursacht das Süßungsmittel kein Karies, ist Hitzestabil, hat eine sehr gute Löslichkeit und ist daher gut mit anderen Lebensmitteln mischbar. Dadurch eignet er sich auch zum kochen und backen.
Verwendung
Der unter dem Markennamen Splenda vertriebene Süßstoff findet in der gesamten Lebensmittelbranche als Zuckerersatzstoff E 955 Verwendung. Er ist allerdings auch einzeln als Süßstoff erhältlich. Dabei wird er sowohl pur, als auch gemischt mit anderen Kohlenhydraten wie Maltodextrin, angeboten.
Nebenwirkungen
Da, individuell verschieden, bis zu 15 % der Sucralose im Körper zu 1,6-Dichlorfructose metabolisiert wird, können Personen die unter Fruktoseintoleranz leiden, Nebenwirkungen erfahren. Dazu zählen unter anderem Blähungen, Durchfall, Erbrechen und Kreislaufkollaps.
Wie andere Chlororganische Verbindungen auch, wird die Sucralose in der Umwelt oder in Kläranlagen nur langsam abgebaut. Hierdurch reichert es sich in der Umwelt an und kann in Flüssen und anderen Gewässern nachgewiesen werden. Ein wissenschaftlicher Nachweis zur eventuellen Schädlichkeit wurde noch nicht erbracht. Deshalb wurde es seitens der EU als gefahrloses Produkt eingestuft und zur Verwendung in Lebensmitteln freigegeben.
Die erlaubte Tagesdosis beträgt 15 mg Sucralose pro kg Körpergewicht.