Der synthetisch hergestellte Süßstoff Acesulfam-K ist hitzebeständig und trägt als Lebensmittelzusatzstoff die Nummer E 950.
Die Löslichkeit in kaltem Wasser ist als gut anzusehen in heißem Wasser sogar als sehr gut.
Das “K” in der Bezeichnung steht für Kalium, da Acesulfam-K das Kaliumsalz von Acesulfam ist.
Es hat die ca. 200-fache Süßkraft von Saccharose (Haushaltszucker).
Verwendung
Durch die Hitzestabilität wird der Süßstoff gerne von der Lebensmittelindustrie zum backen und kochen eingesetzt. Da Acesulfam-K kein Karies auslöst findet es auch Einsatz in Zahnpasta. Auch Getränke werden mit dem Zuckerersatzstoff gesüßt und oft mit Aspartam kombiniert.
Seit 1990 hat der Süßstoff eine Zulassung in Deutschland.
Nebenwirkungen
Da Acesulfam-K vom Körper weitestgehend wieder ausgeschieden wird, reichert es sich in der Umwelt an. Dies hat zur Folge dass bereits Spuren davon im deutschen Trinkwasser gefunden wurden. Eine Risikobewertung steht noch aus.
Höchstdosis
Die Höchstmenge für Erwachsene wurde von der Europäischen Kommission auf 9 mg pro Kg Körpergewicht festgelegt.